Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Rechtmäßigkeit der individuellen Kennzeichnung von Polizeidienstkräften erklärt unser 1. Vorsitzender Oliver von Dobrowolski: Dass uniformierte und bewaffnete Bedienstete des Staates, die in die Grundrechte der Bürger*innen eingreifen dürfen, erkenn- und zuordenbar sind, ist internationaler Standard. Dass in Deutschland, wo wir diesem Standard in einigen Bundesländern noch hinterherhinken, durch das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun mehr Rechtssicherheit entsteht, ist ein deutliches Zeichen. Es ist ein wichtiges Signal an die, die in einer individuellen Kennzeichnung von Polizist*innen bislang einen unrechtmäßigen Eingriff in deren Rechte und ein pauschales Misstrauensvotum zu deren Arbeit gesehen haben. Im Gegenteil: Wer gute, professionelle Arbeit leistet, muss sich vor rechtsstaatlicher Kontrolle nicht fürchten . Während die Menschen in unserer Gesellschaft hauptsächlich froh über eine Erkennbarkeit