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Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz

In den vergangenen Jahren wurden als Folge der Aufdeckung des rechtsterroristischen NSU aber auch zur Anpassung an technische Entwicklungen und zur Erweiterung von Eingriffsbefugnissen in zahlreichen Ländern und im Bund die Verfassungsschutzgesetze erneuert, so auch 2016 das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Gegen dieses Gesetz hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil es darin die Rechte der Bürger:innen in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt und die Gefahr anlassloser Überwachungen sieht. Am 26.04.2022 hat das BVerfG nun in Teilen das BayVSG) für verfassungswidrig erklärt.  Wir wollen das Urteil aus Sicht von PolizeiGrün bewerten und einen Ausblick auf die daraus resultierenden Folgen geben: Im Wesentlichen hat das BVerfG keine der Befugnisse für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt, aber deutlich mangelnde Stufenfolgen, Begrenzungen der Beobachtung sowie mangelnde Kontrolle moniert. Das Gericht hat insbesondere den Grund