Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Rechtmäßigkeit der individuellen Kennzeichnung von Polizeidienstkräften erklärt unser
1. Vorsitzender Oliver von Dobrowolski:
Dass uniformierte und bewaffnete Bedienstete des Staates, die in die Grundrechte der Bürger*innen eingreifen dürfen, erkenn- und zuordenbar sind, ist internationaler Standard.
Dass in Deutschland, wo wir diesem Standard in einigen Bundesländern noch hinterherhinken, durch
das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun mehr Rechtssicherheit entsteht, ist ein deutliches Zeichen. Es ist ein wichtiges Signal an die, die in einer individuellen Kennzeichnung von Polizist*innen bislang einen unrechtmäßigen Eingriff in deren Rechte und ein pauschales Misstrauensvotum zu deren Arbeit gesehen haben. Im Gegenteil: Wer gute, professionelle Arbeit leistet, muss sich vor rechtsstaatlicher Kontrolle nicht fürchten.
Während die Menschen in unserer Gesellschaft hauptsächlich froh über eine Erkennbarkeit der Polizeikräfte sind und den Schritt hin zu einer wirklichen Bürger*innenpolizei schätzen, war den Polizeigewerkschaften bislang kein Argument zu dumm, sich gegen diese Maßnahme der Transparenz zu wehren. So hat beispielsweise in Berlin ein Vorsitzender einer Berufsvereinigung mit den angeblich scharfen Kanten eines Namensschildes ein Stück Fleisch zerschnitten,
um über die angebliche Gemeingefährlichkeit der Kennzeichnung aufzuklären.
Eingetreten ist von den prognostizierten Schreckgespenstern der Polizeilobby
hingegen nichts in den Bundesländern, in denen die Kennzeichnung bereits vor gut acht Jahren eingeführt wurde: keine Polizistin, kein Polizist wurde gefährdet oder im Privatleben beeinträchtigt.
Ich als Polizist trage den Namen oder eine anonymisierte Nummer gern an der Brust. Denn das spiegelt mein Verständnis von moderner und transparenter Dienstverrichtung wider. Und nebenbei bringt es mich den Menschen, für die ich mich als Beamter zu arbeiten verpflichtet habe, ein Stück näher.
Die Kennzeichnungspflicht muss nun schnell auch in den restlichen Bundesländern sowie der Bundespolizei eingeführt werden.