Direkt zum Hauptbereich

Debatte über NSU-Akten-Freigabe

In letzter Zeit werden immer wieder Medienberichte veröffentlich, in welchen der Anschein erweckt wird, dass eine Petition, welche fordert, die NSU-Akten öffentlich zugänglich zu machen, im Petitionsausschuss des hessischen Landtags abgelehnt worden wäre.  

Dazu drei Anmerkungen:

 

Zum einen wurde die Petition nicht abgelehnt. Viel mehr hat der Petitionsausschuss des hessischen Landtags die Landesregierung aufgefordert nach Möglichkeiten zu suchen um dem Informationsbedürfnis über die Akten nachzukommen. 

 

Des Weiteren sind die Akten zwar nicht jedermann zugänglich, Mitglieder von Untersuchungsausschüssen (z.B. der zum Mordfall an Walther Lübcke), die parlamentarische Kontrollkommission oder Gerichte können vollumfänglich und ungeschwärzt jederzeit auf die Akten zugreifen. Somit ist eine parlamentarische Kontrolle gegeben. Die Sperrfrist, von der immer geredet wird, ist lediglich der Zeitraum, wann die Akten in das Staatsarchiv gelangen und damit der Forschung zugänglich gemacht werden. Zur Sperrfrist sei außerdem noch anzumerken, dass es in Hessen konkrete Daten gibt, zu denen der Geheimhaltungsgrad automatisch erlischt, welche zwischen 30 und 90 Jahre liegen.

 

Und zuletzt muss eine Veröffentlichung von Akten grundsätzlich gründlich abgewogen werden. Im hier vorliegenden Fall könnten Informanten gefährdet sein, wenn sie auf einmal identifizierbar werden. Diese Gefahr kann auch eine Schwärzung von Klarnamen nicht beseitigen, weil allein die Erwähnung eines konspirativen Treffens im kleinen Kreis Hinweise zur Identität gibt. Außerdem würde eine Offenlegung tiefe Einblicke in das geheimdienstliche Arbeiten geben. Es kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein, dass Rechtsterroristen zukünftig wissen, wie sie sich verhalten müssen, um entsprechenden Untersuchungen zu entgehen. 

 

Am Ende sei noch eine Anmerkung zu machen: Die drängendste Fragen ranken sich um den Mord in Kassel und Herrn Temme. Ob und wie dieser Mann involviert war, wird niemals geklärt werden. Er wurde durch den Untersuchungsausschuss und durch die Polizei stundenlang verhört und hat immer die gleiche Geschichte erzählt. Diese kann man glauben oder nicht. Nur klärt eine Veröffentlichung der NSU-Akten diese zentrale Frage nicht. Die Aussagen und die Beweislage bleiben die gleiche. Das ist bitter und unbefriedigend, aber nicht zu ändern.

 

 

Martin Kirsch für PolizeiGrün e.V.


(Image by Ro Ma from Pixaby)

Beliebte Posts aus diesem Blog

Positionspapier „Thin Blue Line“

Der Verein PolizeiGrün e.V. rät allen Polizeibehörden von der Verwendung der „Thin Blue Line“ ab. Soweit nicht ohnehin das Tragen zivil beschaffter Abzeichen (Patches) an der Dienstkleidung bereits untersagt ist, rät PolizeiGrün e.V. zu einem solchen Verbot. Auch sollten Organisationen oder Unternehmungen, die sich auf die Tradition der „Thin Blue Line“, „Blue Lives Matter“ und ähnlicher - in der US-amerikanischen Tradition stehender Symbole / Slogans, etc. berufen, nicht in Veranstaltungen der Nachwuchswerbung oder der Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden, denn sie repräsentieren nicht das Bild einer bürger- nahen, demokratischen, diskriminierungsfreien und gesetzestreuen Polizei. Menschen, die aufgrund solcher Auftritte eine Begeisterung für den Polizeiberuf entwickeln, wären möglich- erweise von falschen Idealen und Wertvorstellungen geprägt und daher grundsätzlich nicht geeignet, Teil einer modernen Polizei zu werden. Die Polizei in Deutschland erfreut sich einer g

Grüne sind Exoten

Mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und vor allem eine unabhängige Stelle zur Aufklärung von Rassismus in der Polizei fordert Armin Bohnert, Polizeidirektor am Präsidium Freiburg und stellvertretender Vorsitzender des Vereins "PolizeiGrün", im Gespräch mit Stefan Siller. Ein Funktionär einer Polizeigewerkschaft hat mal gesagt, Armin Bohnert sei charakterlich ungeeignet für den Polizeidienst. Beamte, die sich in Bohnerts Verein engagieren, sind oft nicht so gut gelitten. PolizeiGrün - das meint keine Gärtner in Uniform. Sondern Polizisten, die Mitglied der Grünen sind. 2013 haben sie in Baden-Württemberg einen Verein gegründet. Der hat sich zur Bundestagswahl klar gegen Hans-Georg Maaßen positioniert, setzt sich für Radfahrer und FußgängerInnen im fast nur für Autos ausgelegten Straßenverkehr ein, für eine Reform des Justizvollzugs und gegen die Kriminalisierung von KifferInnen. Die grünen Polizisten fordern von der Polizei generell mehr Bürgernähe und mehr Transparenz. Bohnert

Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz

In den vergangenen Jahren wurden als Folge der Aufdeckung des rechtsterroristischen NSU aber auch zur Anpassung an technische Entwicklungen und zur Erweiterung von Eingriffsbefugnissen in zahlreichen Ländern und im Bund die Verfassungsschutzgesetze erneuert, so auch 2016 das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Gegen dieses Gesetz hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil es darin die Rechte der Bürger:innen in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt und die Gefahr anlassloser Überwachungen sieht. Am 26.04.2022 hat das BVerfG nun in Teilen das BayVSG) für verfassungswidrig erklärt.  Wir wollen das Urteil aus Sicht von PolizeiGrün bewerten und einen Ausblick auf die daraus resultierenden Folgen geben: Im Wesentlichen hat das BVerfG keine der Befugnisse für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt, aber deutlich mangelnde Stufenfolgen, Begrenzungen der Beobachtung sowie mangelnde Kontrolle moniert. Das Gericht hat insbesondere den Grund