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Homeoffice ist Gesundheitsschutz!

Der Lockdown light hat bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht,von daher haben sich im Laufe der Woche eine ganze Reihe von Bundesländern dazu entschlossen, die Maßnahmen deutlich und sofort zu verschärfen. Unabhängig von der Höhe der Fallzahlen wird voraussichtlich schon am Sonntag der bundesweite härtere Lockdown beschlossen.

Die Lage ist aktuell äußerst fragil. Prof. Dr. Wieler, Leiter des Robert-Koch-Institus und Chefberater der Bundesregierung hat gerade erst gestern erklärt, dass die Epidemie-Lage jederzeit kippen und es wieder zu einem exponentiellen Wachstum können kann. Von daher muss alles – und da ist gerade die öffentliche Hand in der Verantwortung – getan werden, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

Wir fordern von daher für den öffentlichen Dienst - und zwar auch bei den Polizeibehörden - dazu auf, alle Möglichkeiten des Homeoffice, wo immer es tatsächlich möglich ist, vollumfänglich und unverzüglich auszuschöpfen. Homeoffice ist Gesundheitsschutz und Prävention und somit eine wirksame Maßnahme und zwar nicht nur im Büro, sondern auch auf der Fahrt von und zum Dienst, wenn öffentliche Verkehrsmittel dafür in Anspruch genommen werden.



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Positionspapier „Thin Blue Line“

Der Verein PolizeiGrün e.V. rät allen Polizeibehörden von der Verwendung der „Thin Blue Line“ ab. Soweit nicht ohnehin das Tragen zivil beschaffter Abzeichen (Patches) an der Dienstkleidung bereits untersagt ist, rät PolizeiGrün e.V. zu einem solchen Verbot. Auch sollten Organisationen oder Unternehmungen, die sich auf die Tradition der „Thin Blue Line“, „Blue Lives Matter“ und ähnlicher - in der US-amerikanischen Tradition stehender Symbole / Slogans, etc. berufen, nicht in Veranstaltungen der Nachwuchswerbung oder der Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden, denn sie repräsentieren nicht das Bild einer bürger- nahen, demokratischen, diskriminierungsfreien und gesetzestreuen Polizei. Menschen, die aufgrund solcher Auftritte eine Begeisterung für den Polizeiberuf entwickeln, wären möglich- erweise von falschen Idealen und Wertvorstellungen geprägt und daher grundsätzlich nicht geeignet, Teil einer modernen Polizei zu werden. Die Polizei in Deutschland erfreut sich einer g

Grüne sind Exoten

Mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und vor allem eine unabhängige Stelle zur Aufklärung von Rassismus in der Polizei fordert Armin Bohnert, Polizeidirektor am Präsidium Freiburg und stellvertretender Vorsitzender des Vereins "PolizeiGrün", im Gespräch mit Stefan Siller. Ein Funktionär einer Polizeigewerkschaft hat mal gesagt, Armin Bohnert sei charakterlich ungeeignet für den Polizeidienst. Beamte, die sich in Bohnerts Verein engagieren, sind oft nicht so gut gelitten. PolizeiGrün - das meint keine Gärtner in Uniform. Sondern Polizisten, die Mitglied der Grünen sind. 2013 haben sie in Baden-Württemberg einen Verein gegründet. Der hat sich zur Bundestagswahl klar gegen Hans-Georg Maaßen positioniert, setzt sich für Radfahrer und FußgängerInnen im fast nur für Autos ausgelegten Straßenverkehr ein, für eine Reform des Justizvollzugs und gegen die Kriminalisierung von KifferInnen. Die grünen Polizisten fordern von der Polizei generell mehr Bürgernähe und mehr Transparenz. Bohnert

Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz

In den vergangenen Jahren wurden als Folge der Aufdeckung des rechtsterroristischen NSU aber auch zur Anpassung an technische Entwicklungen und zur Erweiterung von Eingriffsbefugnissen in zahlreichen Ländern und im Bund die Verfassungsschutzgesetze erneuert, so auch 2016 das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Gegen dieses Gesetz hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil es darin die Rechte der Bürger:innen in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt und die Gefahr anlassloser Überwachungen sieht. Am 26.04.2022 hat das BVerfG nun in Teilen das BayVSG) für verfassungswidrig erklärt.  Wir wollen das Urteil aus Sicht von PolizeiGrün bewerten und einen Ausblick auf die daraus resultierenden Folgen geben: Im Wesentlichen hat das BVerfG keine der Befugnisse für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt, aber deutlich mangelnde Stufenfolgen, Begrenzungen der Beobachtung sowie mangelnde Kontrolle moniert. Das Gericht hat insbesondere den Grund