Der Verein PolizeiGrün e.V. rät allen Polizeibehörden von der Verwendung der „Thin Blue Line“ ab. Soweit nicht ohnehin das Tragen zivil beschaffter Abzeichen (Patches) an der Dienstkleidung bereits untersagt ist, rät PolizeiGrün e.V. zu einem solchen Verbot. Auch sollten Organisationen oder Unternehmungen, die sich auf die Tradition der „Thin Blue Line“, „Blue Lives Matter“ und ähnlicher - in der US-amerikanischen Tradition stehender Symbole / Slogans, etc. berufen, nicht in Veranstaltungen der Nachwuchswerbung oder der Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden, denn sie repräsentieren nicht das Bild einer bürger- nahen, demokratischen, diskriminierungsfreien und gesetzestreuen Polizei. Menschen, die aufgrund solcher Auftritte eine Begeisterung für den Polizeiberuf entwickeln, wären möglich- erweise von falschen Idealen und Wertvorstellungen geprägt und daher grundsätzlich nicht geeignet, Teil einer modernen Polizei zu werden. Die Polizei in Deutschland erfreut sich einer g