Baden-Württemberg ist eines der sichersten Bundesländer in Deutschland. Dennoch nehmen die Ängste der Bevölkerung vor Kriminalität zu und das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei leidet zusehends. Die mediale Berichterstattung und deren Geschwindigkeit hinterlassen bei den Menschen in diesem Land einen tiefen Eindruck der Unsicherheit.
Die Möglichkeiten des Staates für Sicherheit zu sorgen sind insgesamt begrenzt.
100 prozentige Sicherheit kann es nicht geben und hat es auch
noch nie gegeben. Kriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, dass sich nur langfristig beeinflussen lässt. Kurz- und mittelfristig
können jedoch bestimmte Phänomene durch Maßnahmen von Polizei und Justiz zurückgedrängt und zumindest eingedämmt werden.
Derzeit gibt es im Bereich der inneren Sicherheit vor allen Dingen drei Problembereiche, auf die sich die Maßnahmen und Ressourcen des Staates künftig fokussieren müssen:
Terrorismus, gewalttätiger Extremismus
Die Ereignisse von Ansbach, Würzburg und auch München haben gezeigt, dass unabhängig
von einem terroristischen Hintergrund Gewalttaten, insbesondere mit Waffen oder Sprengstoff und Opfern in der Zivilbevölkerung, für eine
erhebliche Verunsicherung der Menschen in diesem Land sorgen. Obwohl das Risiko Opfer eines terroristischen Anschlags oder eines Amoklaufs zu werden, im Verhältnis zu anderen Lebensrisiken gering ist, erwartet die Bevölkerung von ihren Sicherheitsorganen, primär von der Polizei, dass sie vor solchen Ereignissen geschützt wird. Gleichzeitig führt eine dauerhafte Präsenz von bewaffneter Polizei nicht zu mehr
Sicherheit, sondern verstärkt die Unsicherheit in der Bevölkerung. Es gilt deshalb den eingeschlagenen Weg der Verstärkung der Polizei durch die bisherigen Sonderprogramme fortzusetzen und zu verstetigen.
Dabei setzen wir nicht auf Generalverdacht und Massendatenüberwachung, sondern bauen auf professionelle und qualitative Ermittlungsarbeit im Einzelfall.
- Prüfung der Aufstockung des Spezialeinsatzkommandos und Prüfung der Verteilung auf zwei Standorte zur Erhöhung der zeitlichen Verfügbarkeit
- Optimierung der Ausstattung der Spezialeinheiten in Bezug auf die Bewaffnung und Schutzausstattung
- Benennung von insgesamt vier (statt bisher zwei) Kompetenzpräsidien zur Führung von Terror- und Amoklagen und Gewährleistung einer dauerhaften Einsatzbereitschaft durch Rufbereitschaft im vierwöchigen Wechsel.
- Regelmäßige Übungen der Stabsorganisationen einschließlich der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst (mindestens eine pro Jahr und Präsidium)
- Fortsetzung der Präventionsarbeit in Bezug auf die Deradikalisierung/Früherkennung von Radikalisierung (KPEBW)
- Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten aber auch mit anderen Institutionen zur Früherkennung von Radikalisierung, aber auch von Amoktendenzen (die bislang gemeldeten Amokverdachtsfälle zeigen, dass immer wieder auch gravierende Fälle darunter waren. Hier kann die Polizei beratend in Bezug auf Verfügbarkeit von Waffen und Gefahrenprognose tätig werden)
- Konzentration und Ausbau der Terrorismusermittlungen beim LKA, Prüfung inwieweit dem LKA wieder eine eigenes MEK für diesen speziellen Phänomenbereich vom PP Einsatz zugewiesen wird.
Organisierte Kriminalität, Bandenkriminalität
Organisierte Wohnungseinbrüche, Rockerauseinandersetzungen, Rauschgiftkriminalität und Prostitution. Den Tätigkeitsfeldern der organisierten Kriminalität / Bandenkriminalität ließen sich noch einige Beispiele hinzufügen. Dabei macht die Kriminalität nicht vor Ländergrenzen halt. Die zunehmende Internationalisierung, aber auch die teilweise ethnisch homogene Zusammensetzung stellen die Ermittlungsbehörden vor zunehmende Herausforderungen. Die organisierte Kriminalität / Bandenkriminalität bedroht mit ihren illegalen Gewinnen und der Reinvestition in die legale Wirtschaft, aber auch mit der zunehmenden Eroberung bestimmter Geschäftsfelder, zunehmend die Grundfesten unserer Gesellschaft.
Wir werden der Bekämpfung dieser Kriminalitätsphänomene besondere Aufmerksamkeit widmen und setzen dabei auf Internationalisierung der polizeilichen Zusammenarbeit, Fokussierung der polizeilichen Ermittlungen und Ausschöpfung / konsequente Anwendung aller rechtlichen Möglichkeiten.
- Aufstockung der Kriminalinspektionen für Organisierte/Bandenkriminalität
- Grundsätzlich konzentrierte Bearbeitung von Einbruchskriminalität in eigenen Ermittlungsgruppen
- Weiterer Ausbau der Kriminaltechnik, Kapazitäten der KTI, Kooperation mit anderen Bundesländern, länderübergreifender Datenaustausch auch bei Spuren
- Konsequente Verbote für Rockergruppierungen und rockerähnliche Vereinigungen
- Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, aber auch Ermittlungs- und Fahndungskooperationen mit Hessen und Rheinland-Pfalz (wie bereits mit Bayern)
- Entkriminalisierung von Cannabis mit staatlich lizenzierter Abgabe auch zur Freisetzung von Ermittlungskapazitäten und zur Entziehung von Geldquellen für die organisierte Kriminalität
- Ausbau der Einbruchsprävention durch technische Sicherungen, aber auch durch Programmen zur nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit
- Ausbau der Ermittlungen im Internet/Darknet, Verunsicherung der Szene durch Scheinkäufe von Drogen/Waffen und anschließende Ermittlungen
Sicherheit im öffentlichen Raum/Respektlosigkeit gegenüber
staatlichen Institutionen
Zunehmend wird von der Bevölkerung eine Unsicherheit im öffentlichen Raum
wahrgenommen. Alkoholkonsum, Lärm und Verschmutzung durch Flaschen/Unrat auf öffentlichen Plätzen insbesondere in den Innenstädten werden als störend wahrgenommen. Gleichzeitig beklagt die Polizei, zunehmend aber auch die Feuerwehr und die Rettungsdienste Gewalt im Zusammenhang mit starker Alkoholisierung, Beleidigungen und sonstige Respektlosigkeiten. Immer wieder wird auch von Schwierigkeiten bei Rettungseinsätzen berichtet, die durch Schaulustige gestört werden.
Diese Phänomene haben bereits dazu geführt, dass einige
Bundesländer die BodyCam eingeführt haben, die auch in BW erprobt wird. Dazu kommen Forderungen zur weiteren Reglementierung des Alkoholverbots im öffentlichen Raum, zur weiteren Strafverschärfung von Handlungen, die sich gegen Polizei und Rettungskräfte richten und allgemein zur Verschärfung von kommunalpolizeilichen Satzungen, die die Ordnung im öffentlichen Raum regeln. Dabei kann die alleinige Verschärfung von Vorschriften kein Weg sein, der dem augenscheinlich vorhandenen Trend wirksam begegnet. Wir müssen zwischen Zivilgesellschaft und Polizei vermitteln und an der gegenseitigen Akzeptanz arbeiten. Zugleich kann Sicherheit (vor allem die gefühlte Sicherheit) im öffentlichen Raum keine alleinige Aufgabe der Polizei sein. Gleichzeit muss alles getan werden, um der zunehmend kritischen Bevölkerung von der Integrität der Polizei zu überzeugen. Wir brauchen ein starkes Vertrauen in die Polizei und ihre Arbeit.
Insgesamt muss der Weg der Bürgerpolizei weiter beschritten werden. Die Polizei muss
sich weiter öffnen, darf nicht nur im Streifenwagen sichtbar sein und muss auch in ihrer Zusammensetzung ein Abbild dieser Gesellschaft sein.
- Aufbau ehrenamtlicher Strukturen im Bereich Sicherheit im öffentlichen Raum (Neuausrichtung des freiwilligen Polizeidienstes)
- Verstärkung des Kontakts Polizei – Bevölkerung durch Einrichtung von Kontaktbereichen, verbindlichen Ansprechpartner, Bürgersprechstunden
- Erhöhung des Anteils der Beamt*innen mit Migrationshintergrund, ggfls. durch Unterstützung mit Sprachkursen bei Defiziten in Deutsch
- Wiederbelebung der kommunalen Kriminalprävention, Vernetzung von kommunalen Behörden, Polizei, Justiz und freien Trägern
- Umsetzung des beschlossenen Bürgerbeauftragten / Beauftragten für die Landespolizei
- Einrichtung einer zentralen Ermittlungseinheit für Amtsdelikte beim LKA (analog Bayern)
- Erfassung von Brennpunktvierteln und Fokussierung von polizeilichen und nichtpolizeilichen Maßnahmen im Rahmen staatliche finanzierter Projekte
- Benennung von ein bis zwei Brennpunktrevieren zur Erprobung von neuen Polizeikonzepten und Evaluierung im Rahmen wissenschaftlicher Projekte
Allgemeine Maßnahmen zur Stärkung der operativen Arbeit der Polizei
- Verstärkung der Polizei durch Nichtvollzugs-Personal zur Entlastung von polizeifremden Aufgaben
- Konsequente Rückführung von Vollzugspersonal in Vollzugsaufgaben – keine ausgebildeten Vollzugsbeamten als Personalreferenten, in Hochschulstäben, zur Verwaltung von Technik und Fahrzeugen
- Abbau von Aufgaben der Polizei, die auch von Privaten übernommen werden können (Schwertransportbegleitung, Objektschutz, Aufnahme von Kleinstunfällen auf Parkplätzen, Verkehrsregelungsaufgaben bei Veranstaltungen – Bewachen von Verkehrsschildern)
- Evaluation der Polizeireform
- Neuberechnung des Personalbedarfs innerhalb der Polizei mit Festschreibung gesicherter Stärken der operativen Organisationen insbesondere der Polizeireviere