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Positionspapier: Moderne und bürgernahe Polizei

Einleitung

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Vorgänge um die rechtsgerichtete Terrorzelle der NSU, den Ausspähungsskandalen der NSA und der andauernden Diskussion um die Notwendigkeit der vorsorglichen Speicherung von Telekommunikationsdaten wird immer wieder von einer neuen Sicherheitsarchitektur gesprochen. Aber wie soll diese Sicherheitsarchitektur aussehen? Und welche Rolle spielt die Polizei in einer solchen Sicherheitsarchitektur?

Die Polizei ist ein Teil eines Gesamtsystems, das in unserem Land für die Sicherheit der Menschen sorgen soll. Dazu gehören auch die Justiz- und sonstige Behörden mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben sowie die Geheimdienste.
Der Polizei kommt dabei jedoch eine wichtige Aufgabe zu, da sie – im Gegensatz z.B. zu den Geheimdiensten – unmittelbare Exekutivbefugnisse hat und gegenüber den Menschen auch Zwangsmittel anwenden darf. Bei der Entwicklung einer modernen Sicherheitsarchitektur ist es deshalb wichtig, auch die Rolle der Polizei innerhalb dieses Systems zu beschreiben und gegebenenfalls neu zu definieren. Dabei gehen wir von folgenden Grundannahmen aus:

  • Immer mehr Polizei führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit. 
  • Es bedarf eines Mindestmaßes an Sicherheit, um die Freiheit der Menschen zu gewährleisten – ohne Sicherheit gibt es auch keine Freiheit. 
  • Die Polizei kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen. 
  • Die Polizei hat die Aufgabe, auf gesellschaftliche Probleme hinzuweisen und ggfls. mit ihren präventiven und repressiven Möglichkeiten kurzfristig gefahrenabwehrend tätig zu werden. 
  • Die Polizei muss als unmittelbar wirkende Trägerin des Gewaltmonopols in der Bürger*innengesellschaft verankert sein. Ihre Maßnahmen und Befugnisse bedürfen einer hohen Akzeptanz. 
  • Die Polizei muss personell und technisch so ausgestattet sein, dass sie das Bedürfnis der Menschen nach einer Grundversorgung mit Sicherheit erfüllen kann. Dazu gehört z.B. die verbindliche Einhaltung von Hilfsfristen bei Notrufen. 

Kernaufgaben

Gefahrenabwehr

Als Träger des staatlichen Gewaltmonopols hat der Polizeivollzugsdienst dafür zu sorgen, dass die Menschen im Land zu jedem Zeitpunkt in Notsituationen seine Hilfe in Anspruch nehmen können. Der Polizeivollzugsdienst ist damit- zusammen mit den anderen Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben – dafür verantwortlich, dass aktuell auftretende Gefahren beseitigt werden und die Menschen geschützt werden.

Die Polizei muss deshalb personell im städtischen und ländlichen Bereich so ausgestattet sein, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Aufgabe angemessen zu erfüllen. Verlässliche Interventionszeiten, eine Möglichkeit der Alarmierung von Bereitschaftskräften und eine koordinierende Einsatzleitung sollten rund um die Uhr verfügbar sein.

Strafverfolgung

Der Polizeivollzugsdienst hat als Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft eine maßgebliche Rolle bei der Ermittlung von Straftaten. Von der Arbeit der Polizei hängt es im Wesentlichen ab, ob Straftäter ermittelt und die Bevölkerung vor weiteren Taten geschützt werden kann.

Für Ermittlungen, insbesondere nach schwerwiegenden Straftaten, werden viel Personal und Sachmittel benötigt. Die Polizei muss deshalb so aufgestellt sein, dass sie solch intensive Ermittlungen auch über eine längere Zeitdauer führen kann. Regelmäßig führt eine Häufung von schweren Straftaten zu Schwierigkeiten in der Haushaltslage. Es kann und darf aber nicht von der finanziellen Lage der Polizei abhängen, welche Schwerpunkte sie in ihrer Arbeit setzt. Die Polizei muss immer in der Lage sein, ihre Arbeit im Ermittlungsbereich nach Bedarf, und nicht mit Blick auf die Haushaltslage, zu verrichten.

Die Polizei muss sich in ihrer Schwerpunktsetzung Kriminalitätsfeldern widmen, die unser demokratisches Zusammenleben besonders gefährden. Dazu gehören neben der organisierten Kriminalität auch die Wirtschaftskriminalität mit den Bereichen Umwelt und Korruption sowie politisch motivierte Straftaten.

Prävention

Die Polizei hat aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben einen immensen Erfahrungsschatz und eine hohe Akzeptanz und Kompetenz bei der Prävention von Straftaten und Verkehrsunfällen. Dennoch ist Prävention noch immer ein Aufgabengebiet, das personell eher unterrepräsentiert ist. Dem muss abgeholfen werden.

Hier ist es auch wichtig, dass sich die Polizei noch stärker mit anderen Institutionen vernetzt und nicht jede Institution ihre präventive Arbeit für sich alleine macht.

PolizeiGrün ist es wichtig, dass präventive Arbeit einen hohen Stellenwert innehat, der auch in der organisatorischen Zuordnung abgebildet wird. Dabei sollte ein Ausbau der Prävention jedoch nicht zu Lasten der personellen Ausstattung der Ermittlungstätigkeiten erfolgen. Prävention und Repression dürfen nicht zueinander in Konkurrenz stehen, sondern sollten sich idealerweise ergänzen. Prävention ist dabei deutlich von der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ abzugrenzen, wie sie in vielen Polizeigesetzen verankert ist. Polizeiliche Präventionsarbeit orientiert sich an der Gemeinschädlichkeit, der Opferdimension und den Fallzahlen. Sie stärkt die Fähigkeit der Menschen sich selbst gegen Straftaten zu schützen und versucht die Umstände zu minimieren, die strafbares Verhalten fördern.

Verkehrsüberwachung

Die Verkehrspolizei diente lange Zeit als Personalreservoir für die restliche Polizeiorganisation.

Konsequente und unfallursachenorientierte Verkehrsüberwachung dient aber der Sicherheit der Menschen. Die Polizei muss in diesem Bereich einen Schwerpunkt setzen, um negativen Entwicklungen konsequent und langfristig begegnen zu können. Dabei sind polizeiliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen konsequent am Verkehrsunfalllagebild auszurichten. Es ist darauf hinzuwirken, dass auch die Überwachungsmaßnahmen von Kommunen und Landratsämtern künftig an diesem Lagebild ausgerichtet werden.

Personal und Technikausstattung

Allein die Wahrnehmung der Kernaufgaben mit einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung erfordern einen hohen Personalbedarf. Die Polizei muss daher ihre Strukturen so optimieren, dass ihr möglichst viel Personal für ihre Kernaufgaben zur Verfügung steht, selbst wenn keine weiteren Haushaltsstellen geschaffen werden können.

Eine offene und ehrliche Aufgabenkritik außerhalb der Kernaufgaben und die konsequente Verschlankung der Verwaltungs- und Planungsabläufe sind deshalb Bestandteil dieses Optimierungsprozesses. Gleichzeitig müssen vollzugsfremde Aufgaben künftig verstärkt durch Nichtvollzugsstellen bewältigt werden. Polizeibeamt*innen als Träger von Hoheitsaufgaben mit speziellen rechtlichen und taktischen Kenntnissen sind weitgehend von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Die Förderung von qualifiziertem Personal im Tarifbereich ist Bestandteil dieser Entlastung. Im Einzelfall ist eine Prüfung erforderlich, ob einfache Wach- und Pförtnerdienste nicht auch von privaten Sicherheitsunternehmen durchgeführt werden können.

Eine personell schlanke Polizeiorganisation erfordert gut aus- und fortgebildete Polizeibeamt*innen. Der Aus- und Fortbildung - insbesondere im rechtlichen Bereich - sowie der Personalauswahl muss daher besondere Beachtung geschenkt werden. Die Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst ist grundsätzlich dem gehobenen oder höheren Dienst zuzuordnen. Damit verbunden ist die Qualifikation zum Polizeiberuf mit dem Abschluss eines Hochschulstudiums.

Der optimierte Einsatz von Personal ist nur durch einen möglichst effizienten Technikeinsatz zu erzielen. Vernetzte Arbeitsplätze, auch in den Streifenwagen, Datenerfassung und -abgleich am Ereignisort/Ort des Geschehens, technische Verkehrsüberwachung und eine gute persönliche Ausstattung der Beamten sind dabei wesentliche Voraussetzungen.

Wir lehnen es aber ab, dass technische Möglichkeiten (z.B. die Videoüberwachung) flächendeckend als Ersatz für Personal eingesetzt werden und eine Sicherheit suggerieren, die nur Personal tatsächlich erbringen kann. Moderne Technik kann gute Polizeiarbeit zwar punktuell unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen.

Bürgernähe

Die Polizei muss wieder stärker im täglichen Leben der Menschen präsent werden. Dies aber nicht nur als Interventionspolizei im Streifenwagen, sondern auch bei anlassunabhängigen Fuß- und Fahrradstreifen. Der zunehmenden Klage über mangelnde Respektlosigkeit gegenüber der Polizei kann nur begegnet werden, wenn die Polizei sich stärker gegenüber den Menschen öffnet, sich als Berater und Kontaktstelle präsentiert. Bürgernähe, tatsächliche Ansprechbarkeit und Präventionsarbeit sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Polizeiarbeit.

Weitere Voraussetzung für eine bürgernahe Polizei ist, dass die Polizei auch in der Fläche präsent ist. Deshalb ist eine Zentralisierung der Polizei hauptsächlich in den Leitungsstrukturen und in spezialisierten Bereichen sinnvoll.

Die Polizei muss besonders im Bereich „öffentliche Versammlungen“ ihre Rolle neu gestalten. Grundsätzlich sollte es das Ziel der Polizei sein, Versammlungen nur mit geringem Personalaufwand zu begleiten und ihre Einsatztaktik auf kommunikative Grundlagen zu stellen. Dazu gehört insbesondere der verstärkte Einsatz von Kommunikationsteams und Lautsprechertrupps, die die transparente und deeskalierende Einsatztaktik umsetzen. Gleichzeitig gehört es zur Selbstverständlichkeit der Polizei, dass Straftaten, insbesondere Gewalttaten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, um allen friedlichen Versammlungsteilnehmer*innen ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit zu ermöglichen.

Transparenz und Fehlerkultur

Die Polizei kann mit ihren Maßnahmen in die Grundrechte aller Menschen eingreifen. Es ist deshalb notwendig, in jedem Fall ein transparentes und rechtstaatliches Handeln sicher zu stellen.

Auch Polizeibeamt*innen machen Fehler. Es ist deshalb erforderlich eine Fehlerkultur zu entwickeln, in welcher Fehler offen angesprochen und lückenlos aufarbeitet werden können. Damit einhergehen muss dann aber auch ein angemessener und fairer Umgang mit jenen Beamten*innen, die sich offen zu einem Fehler bekennen.

Eine Kennzeichnungspflicht für Beamt*innen ist für uns Ausdruck einer Polizei, die auch in schwierigen Lagen besonnen handelt. Sie ist für uns Vertrauensvorschuss für korrektes und besonnenes Handeln in schwierigen Situationen und nicht Gängelung und Generalverdacht gegen eingesetzte Kräfte.

Dazu kommt aber auch die Notwendigkeit, Fehlverhalten (nicht Fehler!) bei einer unabhängigen Ombudsstelle oder im Rahmen der Arbeit eines Polizeibeauftragten angeben zu können. Eine solche unabhängige Stelle muss betroffenen Menschen wie Polizeibeamt*innen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Oftmals wird Fehlverhalten von Kolleg*innen zwar erkannt, aber aus Angst oder falsch verstandenem Gruppenzwang nicht gemeldet.

Akzeptanz und Offenheit

Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Eine bürgernahe Polizei muss diesen gesellschaftlichen Wandel abbilden und bereits während der Ausbildung Verständnis für Akzeptanz und Offenheit fördern. Dies ist Voraussetzung für eine Polizei, die ihre Arbeit gegenüber und für alle Menschen mit den gleichen Maßstäben leisten will.

Die Bekämpfung von Vorurteilen und ein unverkrampfter Umgang mit Kolleg*innen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise gehören ebenfalls zu den Voraussetzungen einer diskriminierungsfreien und offenen Polizei. Für von Diskriminierung betroffene Kolleg*innen sollten feste Ansprechstellen eingerichtet werden, um ihre Situation in der Polizei weiter zu verbessern.

Die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund ist zu fördern, damit die Polizei auch in diesen Teilen der Bevölkerung ihre Akzeptanz findet. Die Polizei muss auch hier ihren Beitrag zur Integration leisten und gezielte Maßnahmen ergreifen, um Bewerber*innen mit Migrationshintergrund zu gewinnen und ggfls. auch Defizite in der Eignung mittels Fördermaßnahmen auszugleichen. Die sprachlichen Fähigkeiten dieser Kolleg*innen in ihrer Muttersprache sind für die polizeiliche Arbeit zu nutzen. Insbesondere in der Präventionsarbeit können dadurch Barrieren überwunden werden.

Der Polizeiberuf ist oftmals geprägt durch unregelmäßige und unvorhersehbare Arbeitszeiten. Dennoch sollte es möglich sein, auch bei der Polizei Beruf und Familie durch angepasste Personalplanungen zu vereinbaren. Noch immer sind Führungspositionen bei der Polizei überwiegend mit Männern besetzt. Mit der Umsetzung von Frauenförderplänen und Karrierewegen, die auch Familienplanung berücksichtigen, soll der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht werden.

Erfahrungswissen und Wissenschaft

Polizeiarbeit ist stark durch Erfahrungswissen geprägt. Dennoch muss sich die Polizei gegenüber der Wissenschaft stärker als bisher öffnen. Die Erforschung von polizeilichen Arbeitsweisen und deren Wirksamkeit sollte sowohl seitens der Hochschulen mit polizeifachlichen Studiengängen, als auch von externen Wissenschaftler*innen betrieben und ermöglicht werden. Wissenschaftliche Projekte sind zu initiieren und zu fördern. Ihnen ist der Zugang zu polizeilichen Daten unter Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes zu ermöglichen. Eine Evaluierung polizeilicher Handlungskonzeptionen sollte standardisiert durchgeführt werden. Die Polizei muss auch offen dafür sein, sich externen Wissens zu bedienen. So könnten in manchen Bereichen (z.B. Konfliktberatung, Öffentlichkeitsarbeit) auch Mitarbeiter*innen eingestellt werden, die keine Polizeiausbildung, dafür aber ein entsprechendes Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung haben statt diese Aufgaben mit Polizeibeamt*innen zu besetzen.

Fürsorge und Supervision

Der Polizeiberuf birgt für seine Beschäftigten auch ein großes Risiko. Es gibt wenige Berufe, in denen Beschäftigte einem wenig vorhersehbaren Risiko ausgesetzt sind. Die betrifft sowohl körperliche Angriffe als auch das Risiko, in Extremsituationen traumatisiert zu werden. Polizeibeamt*innen erleben menschliche Schicksale und Unglücke und werden mit extremen Lebenssituationen konfrontiert, z.B. mit schweren Verkehrsunfällen, Suiziden und Gewaltverbrechen Deshalb muss Sorge dafür getragen werden, dass Polizeibeamt*innen möglichst schnell professionelle Unterstützung in diesen Situationen gewährt wird.

Der Polizeiberuf ist auch geprägt davon, dass sehr oft Kontakt zu Randgruppen der Gesellschaft und Minderheiten besteht. Aus diesem einseitigen Erleben können Vorurteile und Intoleranz entstehen. In Aus- und Fortbildung muss gezielt, auch durch Maßnahmen der Supervision, daran gearbeitet werden, dass dienstlich Erlebtes richtig eingeordnet und verarbeitet wird.

Internationale Polizeimissionen/Peacekeeping

Beamt*innen und Beamte aller deutschen Landes- und Bundespolizeibehörden versehen nach einer freiwilligen Bewerbung und einem aufwändigen Auswahlverfahren bereits seit mehreren Jahrzehnten im Rahmen ziviler Wiederaufbauhilfe Polizeidienst im Ausland. Sie haben sich hierbei international einen exzellenten Ruf als Wahrer von Menschenrechten, Kontaktpersonen für die lokale Bevölkerung und Verwaltung sowie als Polizeiausbilder erworben. Die entstandene Bezeichnung “Botschafter in Uniform” ist der Beleg des guten Rufs.

Auf Grundlage eines stabilen Mandats sollen deutsche Polizist*innen auch weiterhin in Krisengebieten zum Einsatz kommen. Dies geschieht derzeit im Rahmen von Einsätzen des Department for Peacekeeping Operations (DPKO) der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, bilateraler staatlicher Abkommen wie das German Police Project Team Afghanistan oder vergleichbarer Vereinbarungen.

Erforderlich ist eine bestmögliche Absicherung der Einsatzkräfte in statusrechtlicher Hinsicht, weshalb ein Mandat des Deutschen Bundestages vor einer Entsendung geboten ist.

Weiterhin muss der Grundsatz der Gewaltenteilung und strikten Aufgabentrennung auch im Ausland gelten, sodass Polizist*innen keine militärischen Aufgaben übernehmen dürfen. Gemeinsame taktische Operationen im Sinne der Eigensicherung bleiben hiervon unberührt.

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