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Moderner Justizvollzug

Positionspapier:

Der Verein PolizeiGrün e.V. steht Bediensteten der Polizeibehörden aber auch den Berufsgruppen des Justizvollzugs offen. Gemeinsam mit euch wollen wir uns für eine gerechtere, effektivere sowie effizientere Form des Justizvollzugs einsetzen. 

Die Landesvollzugsgesetze betonen bereits den resozialisierenden Charakter des Vollzugs, ein erstes Resozialisierungsgesetz setzte Hamburg im Januar 2019 in Kraft, weitere Länder arbeiten aktuell an ähnlichen Gesetzen.

Insofern ist der Vollzug in Deutschland bereits auf Resozialisierung ausgerichtet. Dennoch gibt es noch immer viel zu tun!

UNSERE FORDERUNGEN

Um den gesetzten Anspruch der Resozialisierung auch tatsächlich umsetzen zu können, braucht es eine angemessene Personalausstattung. Die Bediensteten stehen den Gefangenen für Anliegen verschiedenster Art zur Verfügung. Sie müssen diese aber auch zu Vorführungen, Besuchen, Ambulanzterminen und Ausführungen begleiten. Eine zu dünne Personaldecke führt im Ergebnis dazu, dass Stationen teilweise unter Verschluss genommen werden müssen und die Gefangenen nicht den Behandlungs- maßnahmen oder auch der täglichen Arbeit zugeführt werden können. Resozialisierung steht und fällt daher mit einer guten Personalausstattung der Anstalten.

Der Job im Gefängnis ist für alle Berufsgruppen psychisch und physisch fordernd. Wir fordern daher mehr Wertschätzung durch Politik und Gesellschaft, sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht.

Um erfolgreich mit Gefangenen zu arbeiten, bedürfen Vollzugsbeamt*innen eine hervorragende, den Belangen der Gefangenen und Bediensteten angepasste Ausbildung.

Deshalb fordern wir eine professionelle Aus- und Fortbildung mit adäquater Sachaus- stattung und personellen Ressourcen, die die Wichtigkeit eines erfolgreichen Justizvollzugs widerspiegelt.

Eine Strafrechtsreform, die insbesondere Konsumenten weicher und auch harter Drogen nicht mehr kriminalisiert. Suchterkrankte gehören nicht ins Gefängnis, sondern in Behandlungseinrichtungen, die auf ihre Problemlagen eingerichtet sind.

Gleiches wie für Suchterkrankte gilt auch für psychisch erkrankte oder auffällige Menschen. Diese stellen einen nicht unbeträchtlichen Teil der Gefangenenpopulation dar, sind aber im Gefängnis falsch aufgehoben. Sie brauchen professionelle Hilfe aus dem Gesundheitssystem. Das Gefängnis ist nicht der richtige Ort und kann auch nicht die psychische Gesundung der Menschen fördern, die dann bei Entlassung nach wie vor eine Gefährdung für sich oder für andere darstellen. Für akute psychische Belastungslagen, die unabhängig von Erkrankungen vorkommen, ist es weiterhin unabdingbar, dass die psychologischen Dienste der Länder personell aufgestockt werden.

Das derzeitige Rechtssystem kriminalisiert systematisch Menschen aus prekären sozialen Lagen. Diese Menschen werden vom Vollzug als letzter Instanz aufgefangen und versorgt. Der Resozialisierungsauftrag an den Vollzug scheint hier ein Feigenblatt für das vorherige gesellschaftliche Versagen, allen Menschen Zugang zu Bildung und Arbeit zu verschaffen.

Kinder von Inhaftierten sollen Zugang zu inhaftierten Elternteilen erhalten. Besuche von Kindern sollen durch geschulte Fachkräfte (Familienbeauftragte in den Anstalten) vor- und nachbereitet werden. Haftanstalten brauchen dabei kindergerechte Besuchs- zeiten und Besuchsräume. Die Anstalten sollen zudem mit Trägern der sozialen Familienarbeit und mit den Jugendämtern gut vernetzt sein, um von Haft betroffenen Familien an etablierte Hilfssysteme verweisen zu können.

Die begangenen Straftaten, weshalb Menschen im Vollzug sitzen, sind überwiegend keine Kapitalverbrechen und führen daher meistens nur zu kurzen Freiheitsstrafen. Sofern keine Delikte mit schwerwiegender Gewaltkomponente oder Sexualstraftaten begangen wurden, setzen wir uns – entsprechend der Forderungen von Thomas Galli – für einen weitgehenden Verzicht auf Haftstrafen und für alternative Formen von Strafe ein, die insbesondere die Opfer von Straftaten stärker in den Fokus rücken.

Im Vollzug selbst ist der Angleichungsgrundsatz zu beachten, der das Leben im Vollzug den Rahmenbedingungen draußen weitestgehend und nach Möglichkeiten angleichen soll. Dazu gehört auch eine digitale Infrastruktur für Gefangene, etwa die Möglichkeit zur (eingeschränkten) Nutzung einer eigenen Mailadresse, die insbesondere der Haftentlassung (Arbeits- und Wohnungssuche) aber auch der Kontaktpflege zum sozialen Umfeld dienen soll (z.B. durch Videobesuche). Weiterhin ist eine digitale Infrastruktur möglich, um den Gefangenen auch im Vollzug ein teilweise eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Wiedereingliederung funkti- onieren kann. Menschen, die in der Zeit der Inhaftierung nicht lernen, für sich Verantwortung zu übernehmen, können dies auch nicht außerhalb der Gefängnismauern.

Auch der Vollzug selbst brauch zur Effizienzsteigerung eine moderne digitale Infrastruktur für die Verwaltung, um beispielsweise Vollzugspläne und andere Prozesse sowie Aktenführung digital abbilden zu können sowie digitale Schnittstellen zu behördlichen und nicht behördlichen Stellen herzustellen. So können etwa virtuelle Anhörungen von Anwälten oder auch von Strafvollstreckungskammern ermöglicht werden, was wiederum Zeit für die Bediensteten spart, die dann nicht einzeln oder gar zu zweit Gefangene zu Vorführungen begleiten müssen. Auch Fahrtwege und somit C02-Ausstoße können somit reduziert werden.

Nachhaltigkeit: Noch immer werden in Vollzugsanstalten oft Aluschalen zur Essensausgabe verwendet, die dann entsorgt werden müssen. Dies erzeugt einen immensen Müllberg, der nicht zu einer modernen und nachhaltigen Form des Vollzugs passt. Essen soll, wo es möglich ist, in wiederverwendbaren Tellern ausgegeben werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen Geschirrschalen aus ökologisch weniger bedenklichen Stoffen verwendet werden.

Kooperation mit externen Trägern: Externe Träger in verschiedenen Bereichen leisten einen wichtigen Beitrag für das Anstaltsleben und für die Resozialisierung von Gefangenen. Sie bilden die Brücke zwischen Vollzug und der Welt „draußen“ und bringen frisches Fachwissen in die Anstalten. Ihre Mitarbeiter*innen müssen in das Anstaltsleben integriert und als wertvoller Bestandteil in der Arbeit mit Gefangenen betrachtet werden. Dazu gehört auch, dass die Arbeitsverträge bzw. die Zuwendungen an erprobte Träger langfristige Laufzeiten benötigen, damit die Träger ihren Mitarbeiter*innen eine Perspektive bieten und diese binden können.

Alle unsere Forderungen haben eines gemeinsam: Sie kosten Geld! Ein guter und der Resozialisierung dienlicher Vollzug kostet uns mehr als nur den Unterhalt der Anstalten und das Gehalt der Bediensteten. Das muss Resozialisierung uns als Gesellschaft wert sein. Von den politisch Verantwortlichen fordern wir daher, den Vollzug endlich mit angemessenen Mitteln auszustatten, um resozialisierende Maßnahmen umsetzen zu können, die nicht ausschließlich vom individuellen Engagement der Bediensteten abhängen dürfen, die derzeit mit ihrem Einsatz auf diesem Gebiet bereits viel leisten, aber letztlich von der Gesellschaft mit ihrer Aufgabe allein gelassen werden.

PACKEN WIR ES GEMEINSAM AN!

Positionspapier Moderner Justizvollzug


(Bild: IMAGO / Karina Hessland)


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